Funkzeugnis SRC und UBI


Funkzeugnis SRC

Nahezu alle Yachten sind – wie auch Flugzeuge –mit UKW Sprechfunkgeräten und DSC-Controllern ausgerüstet. Um eine Yacht zu führen, ist das SRC-Sprechfunkzeugnis (Short Range Certificate / beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) erforderlich.

Es reicht nicht mehr aus, wenn sich jemand an Bord befindet, der dieses Zeugnis besitzt, sondern der Schifffsführer muss im Besitz einer gültigen Funklizenz sein (selbst wenn das Gerät nicht genutzt wird). Wenn Sie ein Boot chartern und dieses ist mit einer Funkanlage ausgerüstet, ist es heute in fast allen Ländern Gesetz, diese Funklizenz zu besitzen, um im Notfall Kontakt mit anderen Schiffen, oder Küstenfunkstellen aufnehmen zu können.

Kosten: € 490,00 + Prüfungsgebühr


Funkzeugnis UBI

In der Binnenschifffahrt werden Funkgeräte viel häufiger eingesetzt als auf See. Auch hier gilt, wenn sich ein Funkgerät an Bord befindet, muss der Schifffsführer ein Sprechfunkzeugnis besitzen. Dieses Zeugnis gilt nicht wie in der Seefahrt nur für die Sportschifffahrt, sondern es hat gleichzeitig auch Gültigkeit für die Berufsschifffahrt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt auch hier 15 Jahre.

In unseren Lehrgängen werden Sie mit den Funkgeräten – Funkregeln – sowie Vorschriften und dem technischen Wissen vertraut gemacht. Sie werden im praktischen Teil an unseren Sprechfunkgeräten geschult, an denen Sie auch die Prüfung ablegen werden.

Kosten: € 290,00 + Prüfungsgebühr